Spaniens landesweite Fischereivorschriften und -bestimmungen (gilt auch für die Balearen und Kanarischen Inseln)

Die spanischen Fischereivorschriften sind im ganzen Land ähnlich und dienen dem Schutz der Tierwelt und der Erhaltung einer sauberen Umwelt. Deshalb gibt es eine Höchstmenge an Fisch, die man fangen darf, Mindestgrößen usw.

Der Angelschein berechtigt dazu, wilde Meerestiere zu fangen und den Reichtum des Meeres zu nutzen. Obwohl die Ressourcen des Meeres unerschöpflich zu sein scheinen, sind sie empfindlich und müssen erhalten werden. Die Erhaltung der Fischpopulationen und das Überleben der Fischerei hängen von den Anstrengungen ab, die wir alle zur Erhaltung der Meeresumwelt unternehmen. Damit die Fischerei noch viele Jahre erhalten bleibt, ist es wichtig, dass Sie sich verantwortungsvoll verhalten und die geltenden Fischereivorschriften einhalten. Hier sind einige Punkte dieser Vorschriften. Siehe auch die Anforderungen an die Mindestgröße.

Es ist ausdrücklich verboten:

  • den gefangenen Fisch zu verkaufen;
  • mehr als 5 kg pro Tag zu fangen und aufzubewahren (Fisch und Schalentiere);
  • mit professionellen Fangmethoden zu fischen (z. B. mit Netzen und Fallen);
  • Lebende Fische als Köder in Meeresschutzgebieten zu verwenden;
  • Fischen von verbotenen Arten oder Fischen in verbotenen oder gesperrten Gebieten oder in Schonzeiten;
  • Verwendung oder Bereithaltung von giftigen, narkotischen, explosiven oder umweltschädlichen Stoffen;
  • Verwendung oder Bereithaltung von Anlockmitteln (z. B. Anlocken von Fischen mit Lichtgeräten) oder das Werfen von Fischen ins Wasser, um größere Fischarten anzulocken;
  • die Berufsfischerei in irgendeiner Weise zu behindern oder zu stören. Es muss ein Mindestabstand von 250 Metern zu markierten professionellen Ausrüstungen oder Geräten eingehalten werden;
  • in den Zufahrtskanälen zu den Häfen, innerhalb der Hafenanlagen oder in einem Umkreis von 100 Metern von Orten zu fischen, die von Schwimmern oder Tauchern frequentiert werden. Der Abstand zu Schwimmern/Tauchern sollte immer mindestens 100-150 Meter betragen. Auf den Balearen sind es 100 Meter und auf den Kanarischen Inseln 150 Meter;
  • Von den Stränden der Balearen aus darf man während der Frühjahrs- und Sommersaison (vom 1. Mai bis zum 30. September) zwischen 7 und 22 Uhr angeln. Auf den Kanarischen Inseln ist es nicht erlaubt, von den Stränden aus zu angeln.

Es sollte auch beachtet werden, dass:

  • Außerhalb der Meeresschutzgebiete sind nur die Angelrute (mit oder ohne Rolle) und der Drachen mit maximal 6 Haken zugelassen. Die Verwendung aller Arten von Netzen und Fallen erfordert eine Sondergenehmigung;
  • Außerhalb der Meeresschutzgebiete berechtigt der Angelschein zur Verwendung von maximal 2 Ruten oder Leinen mit jeweils 3 Haken (ein Drillingshaken zählt als drei Haken) und es darf nur ein Kunstköder pro Rute verwendet werden;
  • In den Meeresschutzgebieten müssen die maximalen Schutzzonen, in denen das Fischen verboten ist, respektiert und die übrigen spezifischen Vorschriften beachtet werden. Weitere Einzelheiten zu diesen Gebieten und ihren Vorschriften finden Sie im Handbuch für die Freizeitfischerei (Recreational Fishing Guide). Der Guide ist hier erhältlich (leider nur auf Spanisch);
  • Pro Angler und Tag dürfen maximal 50 Exemplare des Schermesserfisch (Xyrichthys novacula) gefangen werden. Bei Kalmaren und Tintenfischen beträgt die tägliche Höchstfangmenge 10 Exemplare bis zu einem Höchstgewicht von 5 kg;
  • Bei Tintenfischen beträgt die Tageshöchstfangmenge 3 Exemplare;
  • Wird ein Exemplar gefangen, das die festgelegte Mindestgröße nicht erreicht, muss es, wenn möglich, lebend ins Meer zurückgeworfen werden. Der Besitz von Fischen, die kleiner als die vorgeschriebene Größe sind, ist verboten und wird mit einer Geldstrafe belegt;
  • Skorpionfisch, Bernsteinfisch, Petersfisch, Zahnbrasse, Zackenbarsch, Roter Zackenbarsch, Seelachs und Atlantischer Umber sollten sofort nach dem Fang markiert werden, indem der untere Lappen der Caudalflosse (Schwanz) abgeschnitten wird. Anweisungen zur Markierung finden Sie auf der Seite mit den Mindestgrößen oder Sie können die Markierungsanweisungen hier herunterladen;
  • Die Schonzeiten und -gebiete, die im Handbuch für die Freizeitfischerei (leider nur auf Spanisch verfügbar) angegeben sind, müssen jederzeit beachtet werden;

Die Vorschriften für die Freizeitfischerei und die Mindestgrößen ändern sich von Zeit zu Zeit. Da die Angelscheine, die wir für Sie beantragen, von der Regierung der Balearen stammen, enthält der Angelschein, den Sie erhalten, immer die zum Zeitpunkt der Erteilung des Angelscheins geltenden Regeln und Vorschriften für die Balearen. Wir raten Ihnen, sich immer über die zum Zeitpunkt der Ausübung Ihrer Fischereirechte in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln geltenden Vorschriften zu informieren. Auch wenn die Vorschriften und Regelungen im spanischen Hoheitsgebiet sehr ähnlich sind, kann es dennoch kleine Unterschiede geben, die Sie berücksichtigen sollten. Besuchen Sie die Website der Regierung Spaniens, der Balearen oder der Kanarischen Inseln, um die neuesten Informationen über die Vorschriften und Mindestgrößen zu erhalten.